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Dein Unterrichtsvertrag
zwischen Musik- und Malschule Heinen / Benjamin Heinen, Habbelrather Str. 6, 50169 Kerpen
im folgenden Lehrkraft genannt und dem Schüler bzw. seinem gesetzlichen Vertreter, im folgenden Schüler genannt.
Es kommt folgende Vereinbarung zu Stande:
Unterricht
Unterrichtsfach/Instrument
Der Unterricht wird im Instrument/Fach „Klavier/Keybard/Keyboard-Kurs/Gesang o.Ä.“ erteilt. Notwendige Bestandteile von Musiktheorie, Aufführungspraxis etc. fließen in den Unterricht mit ein.
Der Unterricht wird als Einzelunterricht erteilt. Die Dauer der einzelnen Unterrichtseinheit (30/45 oder 60 Minuten) richtet sich nach der ausgewählten bzw. vereinbarten Unterrichtsdauer.
Probemonat & Vertrag
Vertrag
Um den Vertragstext in Ruhe lesen zu können erhält der Schüler die Vertragsunterlagen zunächst als Link (PDF) oder auf Wunsch in Papierform zur Ansicht. Wenden Sie sich bei eventuellen Rückfragen gerne an die o.g. Lehrkraft.
Schnupperstunde
Das Kennenlernen beginnt mit einer „Schnupperstunde“. Die einzelne „Schnupperstunde“ bleibt kostenlos, wenn die Teilnahme am Unterricht anschließend nicht fortgesetzt wird.
Probemonat
Ein so genannter „Probemonat“ besteht aus genau drei Unterrichtseinheiten: Der Schnupperstunde und zwei weitere Unterrichtseinheiten. Er kann unabhängig vom Kalendermonat im Prinzip in jeder Kalenderwoche des Jahres beginnen. Eine Übereinstimmung von „Probemonat“ und Kalendermonat ist daher nicht zwingend notwendig. Aufgrund von Ferien und Feiertagen (siehe unten) liegt die durchschnittliche Anzahl an Unterrichtseinheiten pro Monat bei Drei - daher der Name „Probemonat“.
Bei Antritt der zweiten Unterrichtseinheit ist der Probemonat in Form einer regulären Monatsgebühr bei der Lehrkraft zu bezahlen. Möchte der Schüler nach dem Probemonat den Unterricht nicht fortsetzen, so ist entsprechend lediglich die eine Monatsgebühr für den Probemonat zu bezahlen.
Anmeldung & Abmeldung
Die verbindliche Anmeldung zum Unterricht (Abschluss des Unterrichtsvertrag) erfolgt dann spätestens nach der letzten (dritten) Unterrichtseinheit des Probemonats.
Der Vertrag mit der Lehrkraft ist fortlaufend und kann jederzeit zum Ende des Folgemonats ordentlich gekündigt werden. Zur Wirksamkeit der Kündigung ist Schriftform erforderlich. Die Kündigung ist per Post an die oben stehende Lehrkraft zu senden.
Termine & Organisation
Unterrichtstermin
Der Unterricht findet gemäß diesem Vertrag einmal wöchentlich statt. Die Terminabstimmung erfolgt zwischen der Lehrkraft und dem Schüler bzw. bei minderjährigen Schülern dem gesetzlichen Vertreter des Schülers.
Ferien & Feiertage
Die Ferien & Feiertage richten sich nach den offiziellen Schulferien und Feiertagen des Landes NRW. An diesen Tagen findet kein Unterricht statt. Zusätzlich sind der 23. Dezember, der Karnevalsmontag, der Karnevalsdienstag und der Aschermittwoch als unterrichtsfreie Tage festgelegt. Ist ein Freitag ein Ferien- oder Feiertag, so ist auch der darauffolgende Samstag unterrichtsfrei. Abseits dieser Regelungen findet an sogenannten „Beweglichen Brückentagen“ ganz regulär Unterricht statt.
Unterrichtsabsage durch den Schüler
Kann der Schüler aus eigenen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, so besteht kein Anspruch auf zusätzlichen Unterricht oder Rückvergütung.
Erkrankung
Bei Erkrankung des Schülers mit ansteckenden Krankheiten, verpflichtet sich der Schüler, bzw. der gesetzliche Vertreter im eigenen Namen, den Unterricht abzusagen/nicht wahrzunehmen, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat. Die üblichen Zeiten (z.B. 48 Stunden nach dem Abklingen von Symptomen bei einer Magen-Darm-Erkrankung) sind ebenfalls einzuhalten, um die Ansteckung anderer Schüler und der Lehrkraft zu vermeiden. Bei erkennbarer Erkrankung des Schülers ist die Lehrkraft berechtigt den Unterricht zu verweigern. Mit dem Aufenthalt im Gebäude bzw. der Teilnahme am Unterricht erkennt der Schüler bzw. der gesetzliche Vertreter im Sinne eines Haftungsausschlusses an, dass im Ansteckungs- wie auch im Erkrankungsfall keine Haftung von Lehrkräften, anderen Schülern und deren Begleitpersonen oder der Musik- und Malschule Heinen GbR übernommen werden kann. Die letztliche Verantwortung und Einschätzung der Situation verbleibt immer bei der jeweiligen Einzelperson, bzw. für Minderjährige beim gesetzlichen Vertreter.
Unterrichtsabsage durch die Lehrkraft
Kommt es zu einer Absage des Unterrichts durch die Lehrkraft, wird der entsprechende Unterricht in Absprache mit dem Schüler vor- oder nachgegeben. Alternativ ist auch eine anteilige Rückvergütung als Drittel-Monats-Gebühr möglich.
Der Lehrkraft wird innerhalb eines Sechs-Monats-Zeitraums eine Unterrichtseinheit bzw. pro vollständigem Kalenderjahr zwei Unterrichtseinheiten zugebilligt, die nicht erteilt und dennoch honoriert werden. Eine Unterrichtsvertretung durch eine andere Lehrkraft erfolgt in der Regel nur nach vorheriger Ankündigung und in Absprache mit dem Schüler bzw. den Eltern.
Unterrichtsgebühren
Zahlungsablauf
Die monatlich variierende Anzahl an regulären Unterrichtstagen wie auch die oben genannten Ferien-, Feier- und unterrichtsfreien Tage haben keinen Einfluss auf die in diesem Vertrag vereinbarte Monatsgebühr. Dementsprechend wird die Monatsgebühr ganzjährig - monatlich gleichbleibend - durchbezahlt. Die Monatsgebühr versteht sich somit als Jahresgebühr in zwölf gleichen Teilen.
Der Schüler (bzw. der gesetzliche Vertreter im eigenen Namen als Gesamtschuldner neben dem Schüler) verpflichtet sich diesem Vertrag entsprechend die Monatsgebühr bis spätestens zum jeweils dritten Werktag eines jeden Monats für den jeweiligen Monat zu zahlen. Die Zahlung kann Bar oder per Überweisung (z.B. Dauerauftrag) auf untenstehendes Konto durchgeführt werden. Bei Nicht-Zahlung können für den Aufwand von Zahlungserinnerungen und Mahnverfahren Gebühren in üblicher Höhe entstehen.
Monatliche Kosten
Die Höhe der Monatsgebühr je Schüler ergibt sich aus der gewählten Unterrichtsart und -dauer.
Übergangszeit zwischen „Probemonat“ und Monatserstem
Je nachdem in welcher Kalenderwoche der Unterricht begonnen wird, können zwischen den ersten drei Unterrichtseinheiten („Probemonat“) und dem darauf folgenden Monatsersten (Kalendermonat) in manchen Fällen bis zu vier weitere Kalenderwochen mit Unterricht liegen. Trifft dies zu, so wird eine jede Unterrichtseinheit in dieser „Übergangszeit“ wie folgt berechnet: Zugunsten des Schülers und der rechnerischen Einfachheit wird eine jede solche Unterrichtseinheit als Viertel-Monatsgebühr berechnet.
Die Bezahlung für solche einzelnen Unterrichtseinheiten erfolgt - falls zutreffend - direkt im Anschluss an die „Übergangszeit“ als Sonderzahlung.
Preisänderungen
Preisänderungen werden schriftlich mitgeteilt und sind jeweils zum Folgemonat möglich. Wird eine Preisänderung mit weniger als einem Monat Vorlauf angekündigt, entsteht selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Falle kann statt zum Ende des Folgemonats zum Ende des Monats gekündigt werden. Durch eine Preisänderung bleiben die grundlegenden Bedingungen dieses Vertrags erhalten - ein neuer Vertrag ist daher nicht zwingend notwendig.
Sonstiges
Aufsichtspflicht
Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter des Schülers bestätigen mit diesem Vertrag, dass im rechtlichen Sinne zu keinem Zeitpunkt eine Aufsichtspflicht der Lehrkraft besteht.
Behördliche Auflagen
Im Falle eines Verbots von Präsenzunterricht durch Behörden kann der Unterricht durch ein Online-Angebot ersetzt werden, ohne dass dies Einfluss auf die Unterrichtsgebühren hat. Ein solcher Online-Unterricht kann in Art, zeitlichem Umfang und anderen Elementen des Unterrichts von den oben beschriebenen Eigenschaften des Unterrichts abweichen. Die Vertragsnehmer akzeptieren in einem solchen Fall den online Unterricht als vollwertigen Ersatz für den ursprünglichen Unterricht. Alle Seiten verpflichten sich darauf, im Gegenseitigen Einvernehmen den Unterricht so früh wie möglich wieder in der diesem Vertrag zu Grunde liegenden Form des Präsenz-Unterrichts stattfinden zu lassen.
Datenschutzerklärung
Für besondere Fälle gestatte ich der o.g. Lehrkraft meine in diesem Vertrag oder auf anderem Wege übermittelten personenbezogenen Daten mit dem Vermieter der Unterrichtsräume (z.B. Musik- und Malschule Heinen GbR) auszutauschen und diese gemäß EU-Datenschutzverordnung handschriftlich und/oder elektronisch zu speichern/zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Erlaubnis kann ich jederzeit widerrufen. Eine ausführliche Datenschutzerklärung des Vermieters (Musik- und Malschule Heinen GbR) kann im Internet unter www.musikundmalschule.de/datenschutz eingesehen werden. Datenschutzerklärungen anderer Vermieter, etc. können auf Anfrage ausgehändigt werden.
Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Gleiche gilt für Nebenabreden zu diesem Vertrag. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Unterrichtsvertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Abschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt hiervon die Wirksamkeit dieses Unterrichtsvertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich dieser Unterrichtsvertrag als lückenhaft erweist. Rechtsstand für diesen Vertrag ist Kerpen in Deutschland.