AGB’s

Hier findest Du die wichtigsten Informationen zu unseren Unterrichtsverträgen:

  • Die erste Stunde ist die sogenannte „Kennenlern-Stunde“. Dieser einzelne Unterricht bleibt kostenlos, wenn der Unterricht anschließend nicht fortgesetzt wird. Die “Kennenlerne-Stunde” und zwei weiteren Unterrichten ergeben zusammen den sogenannten Probemonat. Möchten Sie/Ihr Kind nach den drei Unterrichtseinheiten des Probemonats den Unterricht nicht fortsetzen, zahlen Sie lediglich eine Monatsgebühr.

  • Die Unterrichtsgebühren für Einzel- und Kleingruppen-Unterrichte werden ganzjährig monatlich durchbezahlt. Kurse werden semesterweise bezahlt.

  • Unterrichtsverträge für Einzelunterricht, Kleingruppen, Keyboard-Kurse, Kinderchor, Musikzwerge-Kurs können jederzeit zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.

  • Frühmusikalische-Kurse laufen aufgrund des sich aufbauenden Kurs-Programms jeweils für ein Semester.

  • Die Ferien & Feiertage richten sich nach den offiziellen Schulferien in Nordrhein-Westfalen. Der 23. Dezember, Rosenmontag, Karnevalsdienstag und Aschermittwoch sind unterrichtsfrei.

  • Bewilligte Anträge auf Fördermaßnahmen des städtischen Bildungspaketes können auf unsere Angebote angewendet werden.

Wir beraten Sie gerne!

Ob persönlich, telefonisch oder schriftlich - wir freuen uns auf Ihre Rückfragen!


Die Preise

Alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstehen sich in Kombination mit den Preisangaben.

Los geht’s!

Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 02273-1080!